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und Vollständigkeit. Für Schäden
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der Verwendung der
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durch Dritte.
Elektronische Kommunikation mit der
Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
(ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten
über das Internet an die Verwaltungsgemeinschaft
„Mittleres Schwarzatal“ ist nur
unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1.Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung
sind die in der Internetpräsentation der
Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“
unter www.mittleres-schwarzatal.de publizierten
E-Mail-Adressen bzw. die E-Mail-Adressen der
Domaine mittleres-schwarzatal.de.
2.Die Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres
Schwarzatal“ nimmt im Rahmen der elektronischen
Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten
entgegen:
• Microsoft Word 2000 Dokumente (*.doc),
• Portable Data File (*.pdf),
• Rich Text Format (*.rtf),
Weitere Formate sind nur in Ansprache mit der
Empfangsstelle zulässig.
In allen zulässigen Formaten dürfen
keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen
(sogenannte Makros) verwendet werden.
3.Die Gesamtgröße einer E-Mail incl.
aller Anhänge (Attachments) ist auf eine
Größe von 5 Megabyte (MB) beschränkt.
4.Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten
können durch Komprimierungsprogramme in
den Dateigrößen verringert (gepackt)
werden. Komprimierte Dateien nimmt die Verwaltungsgemeinschaft
„Mittleres Schwarzatal“ nur als
nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip)
entgegen.
5.Wenn Sie diese Zugangseröffnung nutzen,
so sind Sie damit einverstanden, dass ihre E-Mail
auf Viren und Spam überprüft wird.
E-Mails, die als Viren klassifiziert worden
sind, werden gelöscht und nicht weiter
bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren
enthalten, in aller Regel die Absenderadressen
gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische
Rückinformation.
6.Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet,
geht die Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres
Schwarzatal“ davon aus, dass die gesamte
Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann,
soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen
stehen.
7.Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich
ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist
dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
8.Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht
der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres
keine elektronische Übertragungsform zu
verwenden. Dies gilt auch für fristgebundene
Anträge und Erklärungen.
9.Die Entgegennahme von Dokumenten mit elektronischer
Signatur, ist nur über Lizenzierte Signaturen
möglich.
10.Verschlüsselte E-Mails oder Dateianhänge
(Attachements) von E-Mails, die verschlüsselt
worden oder mit einem Kennwort geschützt
sind, werden nicht entgegengenommen.
Die Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres
Schwarzatal" ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten
durch den Vorsitzenden, Herrn Günter Himmelreich.
Wichtiger Hinweis:
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
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ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so
das LG - nur dadurch verhindert werden, dass
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Erklärung:
Die Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres
Schwarzatal" distanziert sich ausdrücklich
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gilt für die bisher und auch künftig
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Aktualität:
Die Verwaltungsgemeinschaft "Mittleres
Schwarzatal" bemüht sich, alle auf
dieser Website zur Verfügung gestellten
Daten und Informationenauf einem aktuellen Stand
zu halten. Dennoch ist eine Garantie oder Haftung
für die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit ausgeschlossen. Für
Änderungen oder Ergänzungen der Informationen
oder Daten behalten wir uns vor, diese ohne
Ankündigung vorzunehmen.
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